§ 57a Überprüfung (Pickerl-Überprüfung)

Die gesetzlich vorgeschriebene Pickerl-Überprüfung erledigen Sie bei Bruckner Kfz-Technik schnell und bequem.

Die erfahrenen Mitarbeiter von Bruckner Kfz-Technik beraten Sie persönlich über notwendige Reparaturen und erledigen die Arbeiten schnell und einfach.

Überprüfung durch Meisterwerkstatt
Die Salzburger Meisterwerkstatt Bruckner Kfz-Technik ist eine anerkannte Prüfstelle für das § 57a Pickerl. Mit der Überprüfung wird sichergestellt, dass Ihr Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher sowie umweltverträglich ist. Bruckner Kfz-Technik überprüft:

  • technische Ausrüstung
  • Beleuchtungs- und Warneinrichtungen
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Fahrgestell und Karosserie
  • Reifen und Räder
  • Abgase
  • Bremsen
  • Stoßdämpfer

Verständliche Rechnungen
Alle Rechnungen von Bruckner Kfz-Technik sind verständlich und nachvollziehbar. Unsere Mitarbeiter erklären Ihnen gerne persönlich die durchgeführten Wartungsarbeiten und Reparaturen.

Auto außerhalb der Öffnungszeiten bringen oder abholen
Ihr Auto können Sie auch außerhalb unserer Öffnungszeiten zu uns bringen oder abholen.

§ 57a-Begutachtung – ab dem fünften Jahr jährlich durchzuführen
Seit 2002 gilt für die  Pickerl-Überprüfung die 3-2-1 Regelung. Bei PKW und Kombi-Fahrzeugen ist die erste Pickerl-Begutachtung drei Jahre nach Erstanmeldung und die zweite Überprüfung nach weiteren zwei Jahren vorgeschrieben. Ab dem fünften Jahr ist die Begutachtung dann jährlich vorgeschrieben.

Vier Monate Toleranz für die Pickerl-Überprüfung
Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt vier Monate. Er beginnt einen Monat vor und endet vier Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung). Der Überprüfungstermin für das Pickerl richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung.